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   BVerwG, 10.07.1991 - 3 CB 89.90   

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BVerwG, 10.07.1991 - 3 CB 89.90 (https://dejure.org/1991,3706)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1991 - 3 CB 89.90 (https://dejure.org/1991,3706)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 3 CB 89.90 (https://dejure.org/1991,3706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Feststellungsklage Apotheker - Werbemaßnahmen - Verstoß gegen die Berufsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1579
  • NVwZ 1992, 662 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1991 - 3 CB 89.90
    Auch die von der Beklagten für den Fall, daß die aufgeworfene Rechtsfrage hinreichend geklärt sei, geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - (BVerwGE 77, 207) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1991 - 3 CB 89.90
    Eine - angeblich - unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall ist keine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 Nr. 260) und kann für sich genommen nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1991 - 3 CB 89.90
    Ebensowenig ist für die Frage der Abweichung von Bedeutung, ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zwingend oder zutreffend ist (BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 Nr. 128).
  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89

    Landesapothekerkammer - Verbot der Außenwerbung

    Der Verwaltungsgerichtshof hat ohne Verstoß gegen § 40 VwGO den Verwaltungsrechtsweg bejaht, indem er das landesrechtliche Kammergesetz (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 3 CB 89.90 - zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz) bindend dahin ausgelegt hat, daß den Berufsgerichten lediglich die ausschließliche Ahndung von Verstößen gegen die Berufspflichten der Kammermitglieder zugewiesen sei, aber keine umfassende und abschließende Kompetenz zur Entscheidung aller öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die sich in Auslegung und Anwendung von Vorschriften der Berufsordnung über die Berufspflichten ergeben.
  • VG Meiningen, 10.01.2019 - 7 B 70006/17

    Berufsgerichtliches Verfahren

    Mit weiterem (telefonischen) Hinweis des Vorsitzenden des Berufsgerichts vom 29.11.2018 wurden im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.07.1991 (Az.: 3 CB 89/90) auf Bedenken an der sachliche Zuständigkeit des Berufsgerichts hingewiesen.

    Seine Begehren richtet sich also - und dies ist der Unterschied in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10.07.1991 entschiedenen Fall (3 CB 89/90, juris) - gegen die positive Feststellung, er habe einen Berufsverstoß begangen.

    Hätte der Antragsteller - etwa im Hinblick auf weitere beabsichtigte Interviews mit Werbecharakter - beantragt festzustellen, dass er nicht verpflichtet sei, sich die Interviews vor ihrer Veröffentlichung zur Überprüfung vorlegen zu lassen, wäre der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO eröffnet (vgl. BVerwG, B. v. 10.07.1991, a. a. O., Rdnr. 4 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. September 1961 - III A 371/58 -, VerwRspr 14 Nr. 66; Urteil vom 24. Februar 1987 - 13 A 688/86 -, MedR 1987, 200; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 7. September 1981 - IX 1432/79 - Beschluß vom 27. März 1985 - 9 S 223/84 -, MedR 1985, 238 ff.; Urteil vom 27. März 1985 - 9 S 223/94, MedR 1986, 215 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988 - 8 A 45/87 -, MedR 1989, 99 (100), und BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1991 - 3 CB 89/90 -, NJW 1992, 1579 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99

    Untersagung der Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" im Rahmen der Ausübung

    Für sie ist ebenfalls der allgemeine Verwaltungsrechtsweg gegeben; dass disziplinarische Maßnahmen wegen eines Berufsordnungsverstoßes nur durch das Berufsgericht verhängt werden könnten, begründet dessen Zuständigkeit nicht auch für andere als disziplinarische Streitigkeiten (st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1991 - 3 CB 89.90 -, NJW 1992, 1579; Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.03.1985 a.a.O.).
  • BVerwG, 14.08.1991 - 3 B 40.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Die geltend gemachte unrichtige Rechtsanwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Vordergericht nicht in Frage gestellten Rechtssatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt keine Zulassung der Revision wegen Abweichung (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 Nr. 260, vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - Buchholz 418.72 Nr. 16, vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 B 97.90 - und vom 10. Juli 1991 - BVerwG 3 CB 89.90 -).
  • BVerwG, 06.12.1991 - 3 B 122.91

    Erörterung eines "aussiedlungsbedingten" Vertreibungsschadens im Sinne des § 12

    Die geltend gemachte unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Vordergericht nicht in Frage gestellten Rechtssatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt indessen keine Zulassung der Revision wegen Abweichung (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 Nr. 260, vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - Buchholz 418.72 Nr. 16, vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 B 97.90 - und vom 10. Juli 1991 - BVerwG 3 CB 89.90 -).
  • VG Augsburg, 24.06.2020 - Au 8 K 20.179

    Führen einer Professorenbezeichnung, hier: Zulässigkeit des

    Für die Feststellungsklage des Angehörigen eines freien Berufs, er habe durch eine bestimmte Werbemaßnahme nicht gegen die Berufsordnung verstoßen, verbleibt es demgegenüber bei der Eröffnung des Rechtswegs zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1991 - 3 CB 89/90 - juris Rn. 6; VG München, U.v. 11.6.2002 - M 16 K 00.4995 - juris Rn. 20).
  • VG Kassel, 28.03.2003 - 5 E 1685/01
    Bezieht sich aber - wie im vorliegenden Fall - der Klageantrag gerade nicht auf eine das berufsgerichtliche Verfahren unmittelbar betreffende Maßnahme der Beklagten, sondern bestimmt sich der Streitgegenstand nach den aus der Berufsordnung folgenden Berufspflichten des Klägers, unterfällt diese Rechtsstreitigkeit der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1991 - 3 CB 89/90 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juni 1990 - 6 A 141/89 -).
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